ich sehe da ein ganz anderes Problem: Sobald das ding theoretisch dinge abfeuern kann (z.b. Kartoffeln) wäre ich damit mal ganz vorsichtig - das ding fällt damit unter dem Begriffe "Kartoffelkanone".
Folgendes dazu:
Mangels fehlender Einstufung vom BKA wurde im Polizei-Kurier vom März 2003 interpretiert: „Bei der Kartoffelkanone handelt es sich um eine Schusswaffe im Sinne des geltenden, wie auch des künftigen Waffengesetzes, da bei ihr Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Das Herstellen, Führen und Schießen unterliegt einem Genehmigungs- beziehungsweise Erlaubnisvorbehalt. Verstöße in diesem Bereich sind straf- oder bußgeldbewehrt.